mobifair hat sich erneut an die Regierung von Oberbayern – an die Gewerbeaufsicht – gewandt, um die Anzeige gegen einen süddeutschen Personaldienstleister in Erinnerung zu bringen. Über den mobifair-Dumpingmelder gingen im April diesen Jahres Hinweise mit Bildmaterial ein, die beweisen sollten, dass Lokführer ihre Ruhezeit in einer unhygienischen Wohnung verbringen mussten. mobifair hat diese Hinweise der zuständigen Behörde in München und dem EBA als Anzeige zugeleitet und um Prüfung gebeten. Zunächst erhielt mobifair von der Behörde die telefonische Mitteilung, dass die Wohnung gekündigt sei und die Lokführer künftig in einem Hotel untergebracht werden. Daraufhin verzichtete die Behörde auf eine Vor-Ort-Prüfung der Vorwürfe. Damit gab sich mobifair nicht zufrieden, da die Anzeige den Zustand der Wohnung vor der Kündigung bemängelte und eine Untersuchung erforderte. mobifair-Recherchen bestätigten außerdem, dass die Wohnung weiterhin genutzt wurde. Das war der Anlass, um bei der Behörde erneut nachzufragen und die Anzeige zu wiederholen. So hat mobifair auch hier eine Ortsprüfung eingefordert. Die Antwort kam zeitnah per Mail mit der Aussage, dass die Kündigung der Wohnung und die Unterbringung der Lokführer in einem Hotel – hier erfolgte eine direkte Nachfrage bei dem Hotel – korrekt sei.
mobifair reicht das jedoch nicht. Die Kommunikation mit der Behörde gibt keine Antwort, ob Lokführer tatsächlich ein Bett mit Kakerlaken teilen mussten, so wie es die Bilder aufzeigten. Das muss geklärt und dieser Vorfall ggf. sanktioniert werden. Der Vorwurf des unhygienischen Zustandes vor der Kündigung der Wohnung und ggf. auch noch danach bleibt weiterhin bestehen.
Jeder macht seine Arbeit. mobifair geht Hinweisen nach, um Verstöße gegen den Arbeitsschutz den zuständigen Behörden zu melden. Dabei muss abgewogen werden, ob es sich insbesondere um Fälle handelt, die auch der Anerkennung und dem Wert der Arbeit schaden. Wer seine Mitarbeiter in Wohnungen unterbringt, in denen auch Kakerlaken ihre Heimat gefunden haben, tut das nicht. Das ist menschenunwürdig und schadet der Branche. mobifair bleibt an dem Fall dran.