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Ziel verfehlt: Novellierung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN haben im März ihren angekündigten Entwurf für ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur ersten Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. In seiner Stellungnahme zum Entwurf sieht mobifair das erklärte Ziel „nachhaltige Beschaffungen“ allerdings nicht umgesetzt, da entscheidende Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten, aber auch der Umwelt, fehlen. Zudem gehe der Gesetzentwurf in weiten Teilen nicht über die ohnehin schon seit Jahren geltenden Regelungen des bisherigen HVTG sowie des nationalen und des EU-Rechts hinaus.

Dazu gehört etwa die Personalübernahme bei Betreiberwechsel im öffentlichen Personennahverkehr. Der Entwurf stellt es den kommunalen Bestellern von Busverkehren weiterhin frei, ob sie den Beschäftigten ein Recht auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen ermöglichen wollen. „In der Praxis heißt das fast immer, dass Kolleg*innen im Busbereich regelmäßig fürchten müssen, ihre Arbeit zu verlieren oder zu schlechteren Bedingungen übernommen zu werden“, so Christian Gebhardt von mobifair.

Dass eine bessere, d.h. im ÖPNV und SPNV verbindliche, Lösung möglich sei, zeige das Landestariftreuegesetz von Rheinland-Pfalz.

Die Entscheidung, die Berücksichtigung qualitativer, sozialer und ökologischer Kriterien im kommunalen Bereich ebenfalls nicht zum Regelfall zu machen und künftig auf die Nennung von Beispielen zu verzichten, passt für den Verein nicht zum selbsterklärten Ziel der Regierung. Auch bei den Themen Kontrollen von Lohn- und Sozialstandards, Schutz vor Untergrabung des Lohn- und Qualitätsniveaus durch Subunternehmerketten und Landesmindestlohn stelle der Entwurf keinen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Gesetz dar. Die durch das Arbeitnehmerentsendegesetz neu geschaffene Möglichkeit, auch auf das Vergabegebiet begrenzte repräsentative Tarifverträge vorzugeben, findet sich im Entwurf ebenfalls nicht.

Positiv dagegen: Künftig soll eine Servicestelle eingerichtet werden, die Aufgabenträger, Unternehmen und Beschäftigte bei Fragen zu den anzuwendenden Beschäftigungsbedingungen und Entgelten berät. mobifair regt hierzu an, dass diese auch Aufgabenträger aktiv und regelmäßig zur Anwendung von Qualitäts-, Sozial- und Umweltstandards schulen sollte, damit die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten auch tatsächlich ausgeschöpft werden.

Das Fazit von mobifair: „Nachhaltigkeit kann es nur geben, wenn man auch die Beschäftigten schützt und sich klar und deutlich zu hohen Qualitätsstandards bekennt. Das leistet der Regierungsentwurf leider nicht und muss daher dringend nachgebessert werden.“

mobifair-Stellungnahme