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Novellierung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Nachhaltigkeit nur mit guten Beschäftigungsbedingungen

Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN haben heute ihren angekündigten Entwurf für ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zur ersten Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Für das erklärte Ziel „nachhaltige Beschaffungen“ fehlen dem Entwurf aus Sicht von mobifair allerdings mehrere wichtige Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten, ohne die Nachhaltigkeit nicht möglich ist.

Dazu gehört etwa die Verpflichtung zur Personalübernahme bei Betreiberwechsel im öffentlichen Personennahverkehr. Der Gesetzentwurf geht nicht über die ohnehin schon seit Jahren geltenden Regelungen des nationalen und des EU-Rechts hinaus und stellt es den kommunalen Bestellern von Busverkehren frei, ob sie das Recht auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen vorgeben wollen. „In der Praxis heißt das fast immer, dass Beschäftigte im Busbereich regelmäßig fürchten müssen, ihre Arbeit zu verlieren oder zu schlechteren Bedingungen übernommen zu werden“, so mobifair-Vorstand Dirk Schlömer. Dass eine bessere, d.h. im ÖPNV und SPNV verbindliche, Lösung möglich sei, zeige das Landestariftreuegesetz von Rheinland-Pfalz.

Dass die Vorgabe anderer sozialer und ökologischer Kriterien ebenfalls nicht obligatorisch ist und man künftig auf die Nennung von Beispielen verzichten will, passt für den Verein nicht zum selbsterklärten Ziel der Regierung. Auch bei den Themen Kontrollen von Lohn- und Sozialstandards, Schutz vor Untergrabung des Lohn- und Qualitätsniveaus durch Subunternehmerketten und Landesmindestlohn stelle der Entwurf keinen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Gesetz dar. Die durch das Arbeitnehmerentsendegesetz neu geschaffene Möglichkeit, auch lokal repräsentative Tarifverträge vorzugeben, findet sich im Entwurf leider ebenfalls nicht.

Positiv dagegen: Bei Verkehren in benachbarte Bundesländer sollen die in Hessen repräsentativen oder „vergleichbare“ Tarifverträge aus dem Nachbarland vorgegeben werden. Ein kompletter Verzicht auf Tariftreuevorgaben, wenn Länder ohne eigene Tariftreuegesetz beteiligt sind, z.B. Bayern, sollte damit ausgeschlossen sein. Außerdem soll künftig eine Servicestelle eingerichtet werden, die Aufgabenträger und Unternehmen zu Tarif- und Entgeltfragen berät. mobifair regt hierzu an, dass die Servicestelle auch Aufgabenträger aktiv und regelmäßig zur Anwendung von Sozial- und Umweltstandards schulen sollte, damit die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten auch tatsächlich ausgeschöpft werden.

Hier geht es zum Gesetzentwurf

Pressemitteilung