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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stoppt Vergabeverfahren des Niederrhein-Münsterland-Netzes

Im Rechtsstreit zwischen mobifair und EVG, zusammen mit betroffenen Beschäftigten, gegen die beiden ausschreibenden Zweckverbände konnte ein erster Teilerfolg erzielt werden. Das Verwaltungsgericht untersagte eine Zuschlagserteilung bis zum Abschluss des Verfahrens. „Das Verwaltungsgericht hat die Notbremse gezogen und das ist gut so,“ kommentierte mobifair Vorstand Dirk Schlömer die Nachricht des Gerichts. „Nun hoffen wir, dass so schnell wie möglich eine Aufnahme des rechtlich vorgeschriebenen Personalübergangs bei Betreiberwechsel in die Vertragsverhandlungen nachgebessert wird, damit das Verfahren ordnungsgemäß weiterlaufen kann.“

EVG, mobifair und Beschäftigte der betroffenen Unternehmen hatten Klage eingereicht, weil die beiden Zweckverbände, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), aus „verfassungsrechtlichen Bedenken“ einer bundesgesetzlichen Verpflichtung zur Vorgabe eines Personalübergangs bei der wichtigen Ausschreibung von Schienennahverkehrsleistungen im nördlichen NRW nicht nachkommen wollten.“ Es könne nicht sein, dass ein regionaler Verkehrsverbund wegen vermeintlicher verfassungsrechtlicher Bedenken sich die Kompetenz anmaße, ein Bundesgesetz nicht anzuwenden, meint dazu Prof. Wolfgang Trautner von Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main. Der Vergabe- und Verwaltungsrechtler führt das Eilverfahren für fünf Eisenbahner aus NRW.

Pressemitteilung