Fast alle Bundesländer in Deutschland haben ein Tariftreuegesetz. Diese sollen u. a. dazu dienen Arbeitnehmer*innen Schutz zu bieten, z. B. ihre erarbeiteten Lohn- und Sozialstandards bei Betriebsübergang zu behalten. mobifair ist der Meinung, dass diese Gesetze ein wichtiges Werkzeug sind, um den Menschen soziale Sicherheit zu ermöglichen. Sie können Rahmenbedingungen vorgeben, dass der Wettbewerb nicht auf Kosten der Beschäftigten durchgeführt wird. Doch wie sieht die Realität aus?
mobifair-Vorstand Dirk Schlömer hat das in einem aktuellen Vergleich der Landestariftreuegesetze zusammengefasst. Darin werden grundlegende Bausteine der Gesetze gegenübergestellt und die landesbezogenen Regelungen erläutert. Das Ganze wird zusätzlich aus der Sicht der Arbeitnehmer*innen im Verkehrsbereich bewertet.
Manche Bundesländer nutzen diese Möglichkeit vorbildlich, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz. Dort ist im Landestariftreuegesetz (LTTG) eine Muss-Regelung für den Personalübergang bei Ausschreibungen für Bus und die Schiene festgelegt. Kürzlich überreichte mobifair gemeinsam mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG dafür den mobifairness-Preis an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer und die Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Bayern und Sachsen verfügen dagegen noch immer nicht über ein Tariftreuegesetz. In Sachsen wurde zwar die Schaffung eines Landestariftreuegesetzes mit Mindestlohnregelungen im Koalitionsvertrage vereinbart, aber zurzeit liegt kein Entwurf vor. mobifair sieht dort dringenden Handlungsbedarf.
Einige Bundesländer gaben in den LTTG einen vergabespezifischen Mindestlohn vor. Die Bundesländer Berlin (12,50 €), Thüringen (11,42 €), Bremen (11,13 €), Brandenburg (10,85€), Mecklenburg-Vorpommern (10,35€) und Schleswig-Holstein (9,99 €) liegen mit ihrem vergabespezifischen Mindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Hier geht es zum aktuellen Vergleich Landestariftreuegesetze (Stand 01.2021)