Im Jahre 2006 sollen Gesellschafter der Regionalbus Augsburg GmbH (RBA) eine schriftliche Abmachung getroffen haben, die einen „internen“ Wettbewerb bei Ausschreibungen ausschließen soll. Es sollen Absprachen bei Vergaben erfolgt sein und somit auch ein finanzieller Vorteil für die Unternehmen entstanden sein. Sollte sich dieses Vorgehen bewahrheiten, würde es als Kartellbildung angesehen werden und somit gegen geltendes Recht verstoßen. Der Prozess startete am Dienstag vor dem Landgericht Augsburg.
Es geht um die Jahre 2015 bis 2017. Ein anonymer Hinweis soll die Ermittler auf die Spur gebracht haben. Anfangs wurde sogar gegen 25 Personen ermittelt. Mittlerweile stehen acht Verantwortliche von sechs Busunternehmen vor Gericht. Gegen die anderen Gesellschafter soll wegen geringen Verschuldens hohe Geldstrafen verhängt und das Verfahren eingestellt worden sein. Einige von ihnen sollen als Kronzeugen vor Gericht aussagen. Der Schaden beim Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund soll in die Millionen gehen. Doch die Geschädigten wären ebenfalls die Kunden, die mit der Zahlung der Fahrpreise die Verkehre mitfinanzieren.
mobifair interessiert sich hierbei aber in erster Linie für die Beschäftigten. Was hat dieser Prozess für Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Der Prozess findet gegen die Gesellschafter statt nicht gegen die RBA direkt. Die öffentliche Wahrnehmung ist jedoch eine andere und das spüren auch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Die größte Sorge jedoch sind die Konsequenzen bei einer Verurteilung. Dann wäre die RBA vermutlich nicht mehr berechtigt an den kommenden Ausschreibungen teilzunehmen und Teile der Belegschaft könnten ihren Arbeitsplatz verlieren oder müssten bei anderen Unternehmen ggf. zu schlechteren Lohn- und Sozialstandards anfangen. mobifair wird die Entwicklung weiterverfolgen. „Am Ende müssen es wiedermal die Beschäftigten ausbaden. Schrecklich, wenn Existenzängste tägliche Begleiter sind.“