Rheinland-Pfalz: Personalübergang auch in der Not
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat ein gutes Landestariftreuegesetz. Es wird immer wieder als beispielhaft herangezogen. Es sieht vor, dass der Aufgabenträger bei einem Betreiberwechsel im SPNV und ÖPNV grundsätzlich den Übergang der Beschäftigten anordnen muss. In der letzten Zeit kamen immer mehr Zweifel und Verunsicherung bei Kolleg*innen …