Minister Hubertus Heil hat den ersten Schritt getan und die Lobbyisten der Fleischindustrie sollten sich was schämen. Das ist das Resümee von mobifair, wenn man die großen Bedenken, der „Fleischindustriebarone“, die sich in einen Widerstand bündeln, zur Kenntnis nimmt. „Die Täter werden laut und versuchen nun Hintertürchen über die Leiharbeit zu öffnen. Da ist man nah dran an manche Politiker aus dem konservativen oder neoliberalen Lager“.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel brachte es auf den Punkt. „Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit.“ Weiter fand sie zum Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sehr deutliche Worte, „Wenn einige in der Union meinen, man könne die Leiharbeit ausklammern oder noch mehr Ausnahmen schaffen, dann rollen eben diese Abgeordneten von CDU und CSU den Fleischbaronen den roten Teppich aus, um das Ziel des geplanten Gesetzes zu umgehen.”
Das Bundeskabinett hat nach Initiative des Ministers für Arbeit und Soziales einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Bundesrat und Bundestag müssen dem Gesetz aber noch zustimmen. Um den Lobbyisten „Wind aus den Segeln zu nehmen“, ob dieses Gesetz allen rechtlichen Ansprüchen standhält oder sogar mit unserer Verfassung unvereinbar sei , hat der DGB eine Studie in Auftrag gegeben und diese nun veröffentlicht.
Prof. Dr. Wolfgang Däubler, von der Universität Bremen, macht in der Studie deutlich: „Der Ausschluss von Werkvertrags- und Leiharbeit sowie der Beschäftigung von Soloselbständigen in den mittleren und größeren Unternehmen der Fleischwirtschaft verstößt nicht gegen das Grundgesetz.“ Die Erklärung in der Zusammenfassung, „Die in Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit der Unternehmen der Fleischwirtschaft ist nicht verletzt. Auch die stärkere Betroffenheit der Werkvertragsunternehmen führt nicht zu einem Verfassungsverstoß, da der mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Gesundheitsschutz im vorliegenden Fall den Vorrang vor der Freiheit beruflicher Betätigung der Werkvertragsunternehmer und der Verleiher hat. Die Berufsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer ist nicht in nennenswertem Umfang tangiert.“
„Das ist ja mal beruhigend“, meint mobifair, „aber man kann gespannt sein, was sich die Fleischindustrie für neue Argumente einfallen lässt, um den Erkenntnissen der Studie aus dem Weg zu gehen. Die Politik muss jetzt hart bleiben und das Vorhaben durchziehen. Das Verbot hat Signalwirkung, auch auf andere Arbeitsbereiche. Nicht zuletzt der Verkehrsbranche.“
Immer dran denken: Die Menschenwürde ist der Mittelpunkt des Wertesystems unserer Verfassung. Also Vorsicht an alle, die eine Verletzung direkt oder indirekt zulassen. Der Staat muss Schutzmaßnahmen einrichten, die sicherstellen, dass in solchen Arbeitsbereichen nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Insoweit ist das Gesetzesvorhaben nicht nur wichtig, sondern längst überfällig. Versuche der Fleischindustrie und ihrer Lobbyisten das Gestzesvorhaben zu verhindern, oder dessen Wirkung abzuschwächen wären nicht nur inakzeptabel, sondern mehr als peinlich.
Hier geht es zum „Rechtsgutachten – Arbeitsrechtliche Probleme der Fleischindustrie“