Suche Menü

Berlin: Höchster Mindestlohn, doch sonst enttäuschend

Rot-Rot-Grün hat in Berlin das Landestariftreuegesetz neu gefasst. Dabei wurde nun mit der Erhöhung des neuen Mindestlohns für das Land Berlin in Höhe von 12,50€ ein neuer Maßstab gesetzt. Zuletzt hatte Thüringen im vergangenen Jahr den Landesmindestlohn deutlich erhöht. Dirk Schlömer von mobifair bewertet das positiv:

„Die meisten Bundesländer im Osten Deutschlands halten an einem vergabespezifischen Mindestlohn, der deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,33 € liegt, fest und das ist gut so. Ich würde mir wünschen, dass entweder der gesetzliche Mindestlohn endlich auf eine Höhe gebracht wird, die Armut verhindert, oder dass die anderen Länder nachziehen.“

Außer dem neuen Mindestlohn enttäuscht jedoch das Gesetz des Berliner Senats in vielen Bereichen. Die Qualität für Vergaben im Nahverkehr bleibt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, Ausbildungsquoten sind Fehlanzeige und bei verbindlichen Vorgaben für umweltfreundliche Beschaffung zu wenig Konkretes!

Doch auch in Brandenburg dem Saarland und Sachsen tut sich was. Die beiden zuerst genannten Länder arbeiten schon seit längerer Zeit an einer Novellierung ihrer Landestartiftreueregelungen, leider ohne bisher Entwürfe zu veröffentlichen, der Freistaat Sachsen bekennt sich nun in der Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und den Grünen endlich zur Schaffung eines solchen Landesgesetzes, welches den Schutz der Beschäftigten bei Ausschreibungen gewährleisten soll. Damit wird dann Bayern das einzige Bundesland ohne solch eine wichtige gesetzliche Schutzregelung gegen Lohndumping bei öffentlichen Vergaben sein.

Doch nun gibt es auch im Bundesarbeitsministerium Bewegung. Endlich soll auch auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz geschaffen werden, um künftig einen Schutz vor Lohndumping in ganz Deutschland umzusetzen. Das ist auch keineswegs in den Bundesländern mit eigenen Regelungen unbedeutend, denn bei Vergaben des Bundes gelten die Landesgesetze derzeit nicht.

mobifair ist sich sicher, ohne die jahrelangen und intensiven Bemühungen der Gewerkschaften und von mobifair selbst, wäre man heute noch lange nicht soweit.

Am Ziel wird man aber erst sein, wenn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu 100 % vor Lohn- und Arbeitsplatzverlust durch öffentliche Ausschreibungen geschützt sind und „Billigvergaben“ endgültig der Vergangenheit angehören.

Hier geht es zum aktuellen Vergleich der Landestariftreuegesetze.