Am 15. Dezember ist Fahrplanwechsel und damit auch Betriebsaufnahme in zahlreichen SPNV-Netzen, die in den letzten Jahren ausgeschrieben waren. Wie schon im vergangenen Jahr hat sich mobifair noch einmal angesehen, welche Netze das waren, wo die Aufgabenträger einen Personalübergang im Falle eines Betreiberwechsels vorgegeben haben und wo letztlich ein neues EVU Leistungen übernimmt.
Die Ergebnisse (siehe Grafik) zeigen wieder einmal, wie wichtig die Einführung der „Soll“-Formulierung zum Personalübergang ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen war: Der größte Teil der Ausschreibungen, um die es beim kommenden Fahrplanwechsel geht, wurde noch vor der Novelle des GWB gestartet. Damals „konnten“ die Aufgabenträger einen Personalübergang vorgeben. In der Praxis wurde das kaum gemacht. Eine Ausnahme stellt die Ausschreibung des E-Netzes Saar RB dar: Hier hat man einen Personalübergang nach EU-Verordnung 1370/2007 aufgenommen. Hinzu kamen andernorts unverbindliche Formulierungen à la „Die Neubetreiber verpflichten sich, Beschäftigte des Altbetreibers bevorzugt zu rekrutieren“ (Netz 1 Stuttgarter Netze), aus denen für Beschäftigte weder ein Rechtsanspruch entstand noch deren Lohn- und Sozialstandards abgesichert waren. Ein echter Personalübergang war das also nicht.
Dies hat auch dazu beigetragen, dass es in diesem Jahr mehrere sehr holprige Betriebsaufnahmen gegeben hat und gibt: Bei den genannten Stuttgarter Netzen, bei denen die Betriebsaufnahme auf Juni und Dezember aufgeteilt war, bei der S-Bahn Rhein-Ruhr, wo der Aufgabenträger VRR dem beauftragten EVU Keolis den Auftrag wegen Personalmangels wieder entzogen und den Altbetreiber DB Regio für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren direkt beauftragt hat und im E-Netz Saar RB, wo beim Neubetreiber des Loses 2, vlexx, auch nicht genügend Lokführer für einen reibungslosen Start vorhanden sind.
Mittlerweile sind auch drei Ausschreibungen mit Vorgabe eines Personalübergangs nach GWB abgeschlossen. Allerdings kam es bei keiner zum Betreiberwechsel.
Ein Blick in die aktuell laufenden Verfahren zeigt: Auch wenn das GWB mittlerweile grundsätzlich wirkt, sind nicht alle Berufsgruppen erfasst, sondern in aller Regel nur Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter und Disponenten. Auch erfolgt keine langfristige Absicherung der Lohn- und Sozialstandards über das erste Jahr beim neuen Betreiber hinaus. Und im Busbereich ist die Situation ohnehin noch immer so, wie vor der GWB-Novelle, die sich nur auf den SPNV bezogen hat: Wenn die Aufgabenträger den Personalübergang nur vorgeben „können“, machen sie das nicht.
Daher fordert mobifair die „Muss“-Bestimmung mindestens zu den bisherigen Bedingungen für alle Beschäftigten in SPNV und ÖPNV, egal ob im, am oder neben dem Zug oder Bus. Ohne sie bleiben Verkehrsausschreibungen Wettbewerbe über die Personalkosten und man muss sich nicht wundern, wenn nur wenige Beschäftigte beim Betreiberwechsel übergehen wollen und diese dann bei der Betriebsaufnahme fehlen.