„Das Thema Digitalisierung ist zunehmend in unserer Gesellschaft präsent, aber warum reden wir eigentlich so wenig über tüchtige Arbeit und deren Arbeitszeitregelungen, Bezahlung sowie Wertschätzung“, so die Eingangsworte von Staatsekretär Björn Böhning vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Er war am 21.08.2019 beim Gesamtbetriebsrat der DB Sicherheit GmbH, um unter anderen diese Themen mit dem Gremium zu diskutieren.
Den Betriebsräten ist es gemeinsam mit mobifair in einem sehr konstruktiven Gespräch gelungen auf die prekären Arbeitsbedingungen im Sicherheitsgewerbe aufmerksam zu machen. Folgende Punkte kamen dabei zur Sprache:
- der Einsatz von Nachunternehmen innerhalb des Kerngeschäftes und deren Auswirkungen wie Imageprobleme für den gesamten DB Konzern
- Nachunternehmerhaftung und stärkere Kontrollen vor allem im Bereich Arbeitsschutz
- Ausschreibungen im Verkehrssektor und deren Diskrepanz von Preis und Qualität
- die Bedeutung von sozialen Zuschlagskriterien bei Ausschreibungen (gerade auch im öffentlichen Bereich oder von öffentlicher Hand z.B. von Aufgabenträgern)
- die fehlende Tarifbindungen (wie kann die Geltung von Tarifverträgen wieder ausgeweitet und gestärkt werden; die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“)
- Auswirkungen des Mindestlohns und Allgemeinverbindlichkeiten
- die Stärkung der Mitbestimmungsrechte und der Schutz von Whistleblowern
Staatssekretär Björn Böhning wird die erörterten Themen mit ins Ministerium nehmen und hat um weitere Unterstützung und Zuarbeit gebeten. Insbesondere mobifair wird Beispiele prekärer Arbeit und krimineller Machenschaften von Sub-Unternehmen liefern und im Ministerium erläutern. Dabei geht es auch um die Ausweitung einer Nachunternehmerhaftung für die Sicherheitsbranche. Das heißt, dass der Besteller eine hohe Verantwortung trägt, wenn von ihm beauftragte Sub-Unternehmen die „rote Linie“ überschreiten. Auch der Zoll soll 2000 neue Mitarbeiter bekommen, um insbesondere prekäre Arbeitsverhältnisse aufzudecken. Weiter will man die Allgemeinverbindlichkeit eines Tariflohns prüfen. Es kann nicht sein, das Mitarbeiter aus Gründen des Billig-Wettbewerbs so wenig verdienen, dass man von der Arbeit nicht vernünftig leben kann, so Staatssekretär Böhning.