Das Personenbeförderungsgesetz PBefG steht derzeit zur Debatte begonnen. Diskutiert wird innerhalb der Regierung vor allem ein kürzlich bekannt gewordenes Eckpunktepapier aus dem Bundesverkehrsministerium, das auf eine Novellierung hinausläuft. Anpassungen der aktuellen Gesetzeslage werden vor allem nötig durch diverse neue Entwicklungen bei der Personenbeförderung, wie etwa so genannte new mobility-Dienstleister.
Der SPD-Abgeordnete Detlef Müller, Berichterstatter im Verkehrsausschuss wird im Roten Renner mit der Aussage zitiert, es müsse gesetzgeberisch reagiert werden, besonders auf die digitalen Mobilitätsdienstleister, die sich nicht klar den bislang geregelten Bereichen Linien-ÖPNV, Taxi oder Mietwagen zuordnen ließen. Das sei ein Kernanliegen bei der Novellierung.
Das Eckpunktepapier sieht nach ersten Angaben zum Beispiel eine Einstufung der neuen ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste als Sonderform des Linienverkehrs vor. Auch die Regeln für Fahrdienste will das Verkehrsministerium aufweichen, etwa durch eine Aufhebung des Poolingverbots für Mietwagen. Diese Ansätze für Personenbeförderungen, die klar zu direkter Konkurrenz des ÖPNV werden, würden damit nach Ansicht von mobifair gestärkt.
„Hier muss ganz dringend darauf geachtet werden, dass bei den neuen Dienstleistern nicht Billigpreise durch Lohn- und Sozialdumping auf Kosten der Beschäftigten durchgedrückt werden“, kommentiert Helmut Diener von mobifair.
In einem anderen Bereich will das BMVI dieses festschreiben und kommt damit in Teilen einer mobifair-Forderung entgegen. So sollen soziale Standards für Beschäftigte auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten. Die Länder sollen dazu entweder in ihren Nahverkehrsplänen entsprechende Regeln festlegen können oder Gleichlautendes wird im PBefG aufgenommen.