Auf Vorlage des Arbeitsgerichts Cottbus, Außenstelle Senftenberg, befasst sich am 21.03.2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, ob ein Betriebsübergang im ÖPNV / Busverkehr auch vorliegen kann, wenn keine materiellen Betriebsmittel wie Busse übergehen. Dies berichtet der NaNa Brief. Das Arbeitsgericht Senftenberg argumentiert, dass die bisherige Rechtsprechung, wonach eben auch ein wesentlicher Teil der materiellen Betriebsmittel (Busse) übergehen müsse, nicht mehr zeitgemäß sei. Sollte der EuGH dieser Argumentation folgen, dürfte dies weitreichende Auswirkungen auf die künftigen Vergabeverfahren im ÖPNV haben. mobifair wird die weitere Entwicklung im Auge behalten.