Was lange währt ….. Endlich scheinen die Warnungen von mobifair vor den Folgen von Sozialdumping im Bussektor Früchte zu tragen. Nachdem auch das ZDF in einer Reportage das Thema aufgriff, hat der Landesverband Bayerischer
Omnibusunternehmen e.V. gefordert, dass Ausschreibungen von Verkehrsleistungen auf den Prüfstand müssen. Die europaweite Vergabe von Verkehrsleistungen gefährdet Qualität und Sicherheit im ÖPNV und Schülerverkehr, so der Verband.
mobifair-Vorstand Helmut Diener: „Hier ist jetzt auch mal ein Lob fällig für die Reaktion der Busunternehmer.“ Anlass für den LBO war eine Vergabe im Landkreis Aschaffenburg in vergangenen Jahr. Die Mitteilung im Wortlaut:
„In Bayern werden täglich 1,9 Millionen Schüler, Studenten und Auszubildende mit Bussen im öffentlichen Verkehr befördert. Sie dürfen nicht zum Spielball fragwürdiger europaweiter Ausschreibungen werden. Im bayerischen Landkreis Aschaffenburg wurde im vergangenen Jahr ein offenbar unzuverlässiges Unternehmen britischer Herkunft neu mit dem dortigen Busverkehr betraut. Dieser neue Betreiber stellt nach Ansicht der Eltern die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des ÖPNV am Untermain in Frage….. Es wird dem Betrieb u.a. vorgeworfen, ortsunkundiges Personal einzusetzen, das nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sei. Außerdem würden Fahrer zur Begehung von Verstößen gegen das Lenk- und Ruhezeitrecht gezwungen.
Der (ZDF-)Bericht dokumentiert eindrucksvoll, dass der sogenannte Wettbewerb im Nahverkehr oftmals auf dem Rücken der Fahrgäste, des Fahrpersonals und der bisherigen zuverlässigen Betreiber ausgetragen wird. „Ausschreibungen fördern schwerwiegende Gesetzesverstöße, u.a. gegen das PBefG, die EG-VO 1370/2007 in der Fassung vom 24.12.2017, das Lenk- und Ruhezeitrecht sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, die den Straftatbestand nach § 266 StGB erfüllen können. Gleichzeitig werden häufig die Regeln eines fairen Wettbewerbs verletzt“ mahnt Horst Schilling, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des LBO.
Die vom ZDF angeprangerten Missstände müssen unverzüglich beseitigt werden, damit zukünftig Vergaben im ÖPNV nur an zuverlässige Unternehmen erfolgen. Der LBO fordert zudem, dass Aufgabenträger den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre beachten und fördern, indem sie die Instrumente der EG-VO 1370/2007 zum Erlass allgemeiner Vorschriften und von Direktvergaben nach Artikel 5 Absatz 4 vorrangig gegenüber europaweiten Ausschreibungen einsetzen. „Soweit dennoch Ausschreibungen erfolgen, müssen Vergabekriterien zum wirksamen Schutz der Fahrgäste und zur Einhaltung der regional geltenden Sozialstandards zwingend beachtet werden“, so Horst Schilling.“