Die Fraktion der Partei Die Linke im Hessischen Landtag hat einen Entwurf für ein „Gesetz für soziale und ökologische Kriterien, Tariftreue und Mindestlohn bei Vergaben (Vergabekriteriengesetz – HVKG)“ vorgelegt. Damit soll das auch von mobifair immer wieder kritisierte bisherige Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz ersetzt werden. Eine erste Anhörung im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird im August stattfinden.
mobifair hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme erarbeitet und urteilt darin, dass der Vorschlag in die richtige Richtung zielt. Der weitere Inhalt im Wortlaut:
„Als fundierte sachliche Grundlage für eine Weiterentwicklung des HVTG vermissen wir einen umfassenden Evaluierungsbericht der Landesregierung zu dessen Wirksamkeit. Nach unserer Einschätzung hätte dieser im Frühjahr 2018 (drei Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes) vorgelegt werden sollen. Auch ohne diesen Evaluierungsbericht der Landesregierung bewerten wir das HVTG als verbesserungswürdig.
Zur Stärkung der tarifvertraglichen Strukturen und Tarifbindung der Unternehmen sollte der Wille und die Gestaltungsfreiheit der Tarifparteien durch die verbindliche Berücksichtigung von repräsentativen Tarifverträgen Beachtung finden, wie dies im Bereich ÖPNV und Bauaufträge in § 3 Absatz 2, 4, 17 Absatz 1 HVKG geregelt wird.
Die Formulierung in § 4 Absatz 1 HVKG zum Betreiberwechsel bei der Erbringung von ÖPNV-Leistungen ist von „können“ in „müssen“ zu ändern. Im § 131 Absatz 3 GWB fordert der Bundesgesetzgeber bei SPNV Leistungen „sollen“, das bedeutet, dass den Beschäftigten in der Regel die Rechte eingeräumt werden müssen, die ihnen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB zustehen würden. Hier sollte der hessische Landesgesetzgeber die Chance nutzen, diese Regelung auch auf den ÖPNV insgesamt auszudehnen. Dies ist in Rheinland Pfalz in § 1 Absatz 4 LTTG bereits erfolgt: „Aufgabenträger haben …. den Auftragnehmer …. zu verpflichten….ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten.“ Hinter dieser Forderung sollte das Land Hessen nicht zurückstehen.
Darüber hinaus haben wir den Eindruck gewonnen, dass es einen starken Aufklärungs- und Schulungsbedarf bei den Aufgabenträgern zum Thema Ausschreibungen gibt. Vor allem auf den Ebenen unterhalb der Verkehrsverbünde sind ÖPNV-Ausschreibungen kein Tagesgeschäft. Daher kommt es mangels Übung und Kenntnis immer wieder zu großen Unsicherheiten, was die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Lohn- und Sozialstandards angeht. In der Folge werden diese oftmals nicht ausgeschöpft. Dabei ist Beschäftigtenschutz gelebte Regionalpolitik.
mobifair begrüßt die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz in § 10 HVKG. Diese würden wir noch um die so genannte „Generalunternehmerhaftung“ ergänzen. Dieses aus der Bauwirtschaft bekannte Instrument ermöglicht es den Mitarbeitern der Nachunternehmer ihre Forderungen unmittelbar gegenüber dem (1.) Auftragnehmer durchzusetzen.
Das führte in der Bauwirtschaft zu einer stärkeren Kontrolle der Nachunternehmer durch den (1. / Haupt) Auftragnehmer und zu einer Verkürzung der Subunternehmerketten.
Um den Stellenwert der beruflichen Ausbildung zu erhalten und zu stärken, unterstützen wir die Forderungen zur beruflichen Erstausbildung wie in § 7 HVKG vorgetragen. Die qualitativ hochwertige Berufsausbildung in Deutschland ist nur durch einen breiten Konsens aller Beteiligten aufrecht zu erhalten. Ausbildungsbetriebe müssen für ihre Ausbildungsleistungen gefördert werden. Im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge ist der Staat verpflichtet die Ausbildungssituation zu stärken und zu verbessern. Gerade bei den besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten im ÖPNV (Berufskraftfahrer Bus, Triebfahrzeugführer Schiene) ist eine qualifizierte Berufsausbildung ein Garant für die Sicherheit aller Teilnehmer im Straßen- und Schienenverkehr. Schnellausbildungen bzw. reine Funktionsausbildungen, um das „Fahren“ der Fahrzeuge zu beherrschen, bereiten die Menschen nur unzureichend auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Hierfür bedarf es einer grundsätzlich 3-jährigen Berufsausbildung auch um den Mitarbeitern später größere Einsatzmöglichkeiten zu eröffnen.“
Der Gesetzentwurf kann hierheruntergeladen werden.