Die Regelzulassung für überlange Lkw auf deutschen Straßen verstößt nicht gegen EU-Recht. Diese Entscheidung hat in erster Instanz das Berliner Verwaltungsgericht getroffen. Die Kläger – Allianz pro Schiene, ACV und Umweltverbände – kündigten an, weitere juristische Schritte zu prüfen.
Das Gericht wertete zugleich die Klage als zulässig und sprach damit der Allianz pro Schiene als anerkanntem Umweltverband das Recht auf Fortführung des Rechtsstreits über Riesen-Lkw im Dauerbetrieb zu, wie der Verband mitteilte.
„Wir sehen das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Das Urteil stärkt die Klagebefugnis von Umweltverbänden und wird eine deutschlandweite Präzedenzwirkung entfalten. Zugleich haben wir uns in der Sache vorerst nicht durchgesetzt.“
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht sowohl die Revision als auch die Sprungrevision gegen das Urteil zu. Die Klage gegen überlange Lastwagen auf deutschen Straßen hatte die Allianz pro Schiene mit Unterstützung eines breiten Verbändebündnisses aus Automobil-Club Verkehr (ACV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) vor einem Jahr eingereicht.
mobfair ist enttäuscht über diese Entscheidung. „Alle sprechen darüber, dass man sich umweltfreundlicher Verhalten soll. Doch diese Entscheidung vertritt das Gegenteil. Statt umweltfreundlicher zu handeln, werden Riesen-Lkws zugelassen, für die Deutschlands Infrastruktur nicht geschaffen ist. Schade. Chance vertan.“