Das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Rat der EU haben sich bei der Überarbeitung der Entsenderichtlinie auf bestimmte Aspekte geeinigt. Dazu gehört unter anderem auch, dass entsandte Arbeitnehmer künftig Anspruch auf Zulagen für Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten sowie angemessene Unterkünfte haben. Die schlechte Nachricht für alle Beschäftigten im Transportsektor lautet, dass ihr Arbeitsbereich nach wie vor aus den Vorschriften ausgenommen bleibt.
Experten befürchten, dass damit eine Zwei-Klassen-Richtlinie entsteht, die Lkw-Fahrer im Vergleich zu anderen entsandten Arbeitskräften deutlich schlechter stellt. Alle Bemühungen, den Geltungsbereich auf den Transport auszuweiten, sind vorerst gescheitert. mobifair beurteilt das Ergebnis als bedauerlich und hofft, dass die EU-Kommission im Rahmen der vereinbarten Bewertung das Thema auf den Prüfstand stellt. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten sollen nämlich Auswirkungen der Richtlinie auf den Transportsektor und damit geprüft werden, inwiefern die Situation von Fahrern verbessert werden kann.
Die neuen Regelungen sehen außerdem eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung von lokalen und entsandten Leiharbeitnehmern sowie Rechtssicherheit für so genannte „Scheinendsandte“ vor, die nun Anspruch auf die am Arbeitsort geltenden Arbeitnehmerrechte haben werden. Weitere Detailfragen wollen die Gremien am 19. März klären.