Nach mobifair-Recherchen sind derzeit in Deutschland 129 Ausbildungsstellen zugelassen, die Lokführer ausbilden. Dabei überwiegt das Geschäftsmodell der „Bildungsgutscheine“. Das heißt, wer Geld von der Bundesagentur für Arbeit mitbringt, wird genommen. Leicht verdientes Geld, denn die Agentur zahlt zuverlässig und immer. Voraussetzung für den Bewerber ist also, dass man arbeitslos sein oder sich als Arbeitssuchender melden muss.
So jedenfalls erging es einem Bewerber, der wegen eines Wohnortwechsels den Beruf des Lokführers ergreifen wollte. Sein Weg führte ihn zu einer Ausbildungsstelle in NRW. Da er noch in einem Arbeitsverhältnis stand, gab man ihm zu verstehen, dass er sich arbeitslos melden müsse und er dann mit einem Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit wiederkommen könne. Klar, wer soll denn sonst die Ausbildung bezahlen? Besser wäre es allerdings gewesen, wenn diese Schule den Interessenten an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen vermittelt und er von dort aus die Ausbildung begonnen hätte. Die Kosten hierfür hätte allerdings dann das EVU bezahlen müssen. Angesichts des allgemeinen Mangels an Lokführern machen das auch die meisten.
mobifair hält nichts von diesem Geschäftsmodell „Bildungsgutscheine“ für die Lokführerausbildung. Nicht alle Schulen liefern gute Ausbildungsqualität und die Kosten hierfür auf die Allgemeinheit umzulegen, obwohl ein großer Personalbedarf vorhanden ist, halten wir auch für unangebracht. Zudem sollen die Preise für die Ausbildung sehr unterschiedlich sein, wie mobifair erfahren konnte. Warum das so ist, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen. Wenn sich jede Schule an die Regeln der Ausbildung halten würde, dann dürften auch die Kosten nahezu gleich sein.
129 Schulen. Da stellt sich auch die Frage, wie das Eisenbahn-Bundesamt diese Schulen alle kontrollieren will. Letztendlich geht es um sicherheitsrelevante Ausbildungen. Um Menschen, die eine bestmögliche Qualifikation brauchen, um später sicher und kompetent ihre Güter- und Personenzüge fahren können. Deshalb müssen hier die Anforderungen sehr hoch gesteckt werden. Wir fordern, keine Bildungsgutscheine für die Lokführerausbildung mehr auszustellen. Unternehmen, die nicht selbst in die Ausbildung von geeignetem Personal investieren wollen und auf eine Kostenübernahme durch die Allgemeinheit setzen, sollten keinen Zugverkehr betreiben. So verringert sich auch der Anreiz, die Ausbildung etwas „lockerer“ zu gestalten.
Unsere Forderungen für die Ausbildung zum Lokführer sind klar:
Grundsätzliche Ausbildungsform muss die klassische Erstausbildung für einen Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Logistik und Transport mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren sein. Nur in Ausnahmefällen und nach besonderer Tauglichkeitsprüfung darf davon abgewichen werden. Die Bewerber müssen entsprechende Vorkenntnisse bzw. Qualifikationen nachweisen. Für diese Ausbildungen sind verbindliche, am Lehrstoff orientierte Ausbildungszeiten festzulegen. Daraus ergibt sich eine Mindest-Ausbildungsdauer für die Funktionsausbildung von Lokführern von mindestens 12 Monaten. Notwendig sind ein einheitlicher Rahmenlehrplan und eine zentrale Prüfungsdatenbank. Die Prüfungsabnahme darf nicht länger betriebsintern geschehen. Hier fordert mobifair die Prüfungsabnahme durch eine externe Institution (z.B. die IHK).
Unser Aufruf an alle, die sich dafür interessieren, diesen tollen Beruf zu ergreifen: Wendet euch direkt an bekannte Eisenbahnverkehrsunternehmen. Gerne geben wir Auskunft, ob das Unternehmen auch mit der richtigen Qualität ausbildet und geschützte Lohn- und Sozialstandards respektiert.