Es gibt keine Ausrede mehr. Der mobifair-Leitfaden zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen ist da. Beim sozialen Schutz für die Beschäftigten ist alles möglich. Es ist ein gewolltes „Muss“, den Lohn- und Sozialstandards bei Ausschreibungen und bei Auftragsvergaben einen hohen Stellenwert einzuräumen. Weshalb hat man sonst die Verordnung (EG) 1370/2007 geschaffen? Diese Meinung vertritt auch Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission. Gleiches gilt für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das als nationales Recht den fairen Wettbewerb regeln soll. Auch hier nehmen die Kriterien der Sozialstandards eine wichtige Rolle ein. Vor allem wenn es um die Personalüberleitung bei einem Betreiberwechsel geht.
Ja, Wettbewerb muss den Menschen schützen. Nicht die Billigheimer in diesem Land. Gut kostet und gut ausgebildete Mitarbeiter sorgen für Qualität und Sicherheit. Vor allem das dient den Menschen.
mobifair ist davon überzeugt, dass der Vergabeleitfaden in der praktischen Arbeit eine gute Hilfestellung für alle im Vergabeverfahren beteiligten Personen sein wird. Letztendlich sollen damit vorrangig diejenigen eine Chance am Markt erhalten, die gute Beschäftigungsbedingungen respektieren, schützen und ausbauen wollen. Durch die Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und durch die Verordnung (EG) 1370/2007 ist dies rechtssicher möglich. mobifair sieht darin eine Verpflichtung, dies auch entsprechend anzuwenden.
Der Leitfaden zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen wurde mit Unterstützung von Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Trautner erarbeitet. Er hat mit großer Kompetenz und viel Präzision die Prüfung der Gesetzgebung mit ihren Kommentierungen und Rechtsprechungen vorgenommen. Das ist Rechtssicherheit und lässt keine „Ausreden“ mehr zu.
Hier kann der Vergabeleitfaden heruntergeladen werden. Oder als Broschüre direkt anfordern bei info@mobifair.eu