Ein richtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption: Das Bundeskabinett hat beschlossen, ein zentrales „Wettbewerbsregister“ einzuführen, damit beispielsweise öffentliche Auftraggeber prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben. Firmen, die hier enthalten sind, sollen mehrere Jahre keine öffentlichen Aufträge bekommen können. Damit folgte das Gremium einem Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries.
Bereits bisher ist es zwar möglich, Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, von Auftragsvergaben auszuschließen, die Prüfung ist allerdings komplizierter. Die Bundesländer haben teilweise Register, eine bundesweite Übersicht gibt es bislang nicht. Demnächst sind Kommunen, Behörden und Ministerien verpflichtet, ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vor der Vergabe das Zentralregister zu befragen. „Schnell und unkompliziert“ soll die Überprüfung für die öffentlichen Auftraggeber werden, führen soll das Register das Bundeskartellamt.
„Das ist eine sehr gute Sache“, urteilt Helmut Diener, Vorstand von mobifair. „Jetzt müssen zusätzlich noch alle Unternehmen registriert werden, die Lohn- und Sozialdumping betreiben“. mobifair fordert nicht nur, wie es vorgesehen ist, diejenigen Firmen im „Wettbewerbsregister“ zu nennen, die den Mindestlohn missachten sondern eine Ausweitung auch auf vorsätzliche Verstöße gegen Arbeitsschutz und Arbeitszeitbestimmungen. Diener: „Nur mit hohen Sanktionen treibt man die schwarzen Schafe aus der Herde. Wölfe haben da nichts zu suchen“.
Ministerin Zypries erklärte: „Ehrliche Arbeit muss sich lohnen. Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Steuergeldern profitieren“. Außerdem werde so die überwiegende Zahl von Unternehmen, die sich an die Regeln halten, geschützt. Endgültig verabschiedet werden soll der „Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters“ noch in dieser Legislaturperiode.