Fast jeder zweite Minijobber liegt unterhalb der Mindestlohngrenze. Weniger als 8,50 Euro – für fast die Hälfte aller deutschen Minijobber ist dieser Verdienst traurige Realität, wie aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht. Fazit der Autoren: Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken.
Nahezu jeder zweite Minijobber verdiente 2015 weniger als die vorgeschriebenen 8,50 Euro, jeder fünfte erhielt nicht einmal 5,50 Euro. Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit knapp 7,4 Millionen geringfügig Beschäftigte, für knapp 4,8 Millionen Menschen ist es ihre Haupttätigkeit. Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015, seit 1. Januar dieses Jahres liegt er bei 8,84 Euro. „Diese Zahlen zeigen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn von Arbeitgebern einfach ignoriert werden“, kommentiert mobifair-Vorstand Helmut Diener die WSI-Studie. Es sei unglaublich, wie dreist Beschäftigte um ihren Lohn gebracht würden.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht „offensichtlich nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben“. Notwendig sei darüberhinaus eine wirksame Kontrolle.