Der Bundesrat hat für das Personenbeförderungsgesetz einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, der positive Auswirkungen auf Tariftreue und Sozialstandards vorsieht.
Der von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg eingebrachte Antrag will den Kommunen die Möglichkeit geben, soziale Standards zu Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie zur Beschäftigtenübernahme auch für eigenwirtschaftliche Antragsteller vorzugeben. Wenn es Vorgaben für soziale Standards, Mindestentgelte, Arbeitsbedingungen und zum Personalübergang gibt, müssen diese künftig auch beachtet werden.
Die Verkehrsgewerkschaft EVG hat ebenso wie ver.di die Entscheidung des Gremiums begrüßt. Man nehme damit Forderungen der EVG auf, schreibt die Gewerkschaft. Damit werde ein Schlupfloch im Gesetz geschlossen. Bisher können Unternehmen die Standards umgehen, wenn sie auf öffentliche Zuschüsse verzichten („eigenwirtschaftliche Alternativangebote“). Solche Angaben haben derzeit, wie auch mobifair immer wieder kritisiert hat, immer die besten Chancen bei Vergaben. Damit wird Lohn- und Sozialdumping ermöglicht.
Die EVG fordert Bundesregierung und Bundestag auf, den Änderungsantrag des Bundesrates zu übernehmen, ihn aber um eine verbindliche Vorgabe zum Beschäftigtenübergang zu ergänzen. mobifair meint, die Entscheidung war ein erster wichtiger Schritt gegen Wettbewerb mit Ausbeutung. „Nun wird man sehen, wer es ernst nimmt, Menschen für gute Arbeit auch ehrlich und fair zu bezahlen“, meint Helmut Diener, Vorstand von mobifair.