Am 1. April soll die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft treten und damit auch neue Bestimmungen für Leiharbeit und Werkverträge. Ziel war es, Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen und den Beschäftigten in der Leiharbeit mehr Rechte zu geben. Gewerkschaften genau wie Arbeitsrechtler sehen das Ergebnis in weiten Teilen allerdings kritisch.
In einem Interview mit der Westfalenpost bezeichnet Professor Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster das Gesetz als „einen Rückschritt bei der Leiharbeit“.
mobifair urteilt: Wenn Gesetze Schlupflöcher aufweisen, die man zur Umgehung nutzen kann, taugen diese Gesetze nichts. Helmut Diener: „Auch wir sehen das Gesetz sehr (sehr) kritisch. Leiharbeit bleibt Unfug und ist Menschenhandel. Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit muss bereits am ersten Tag gelten. Was soll das erst nach 9 Monaten? Leiharbeit muss auf den Arbeitsplatz bezogen sein. Was soll das personenbezogene System? Hier werden vor dem neunten Monat schnell die Personen ausgewechselt und schon ist man wieder im Lohnraub. Leiharbeit braucht man nicht, denn man kann auch befristet einstellen.“