Die französische Polizei hat einen tschechischen Lkw-Fahrer wegen Nicht-Beachtung der Mindestlohnregelung zur Kasse gebeten. Der in Frankreich vorgeschriebene Mindestlohn gelte auch für ausländische Fahrer auf französischen Strecken. Da der Fahrer keinen Nachweis über den entsprechenden Verdienst vorlegen konnte, verhängten die Beamten ein Bußgeld von 135 Euro.
Zahlen muss im Endeffekt der Arbeitgeber, zunächst allerdings ist der Fahrer der „Schuldige“. Hier muss dringend eine vertretbare Lösung gefunden werden, sagt Helmut Diener von mobifair. Aber natürlich sollten die Mindestlöhne auch für den Transitverkehr gelten, das sei nicht die Frage.
Stefan Thyroke, Bundesfachgruppenleiter der Fachgruppe Spedition, Logistik und KEP bei ver.di äußerte: „ Die wirksame Kontrolle der Richtlinien und Verordnungen der EU ist ein unverzichtbarer Bestandteil der von der ETF vorgeschlagenen Durchsetzungslösungen. Frankreich zeigt, dass diese Kontrollen möglich sind. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass nicht die Berufskraftfahrer diejenigen sind, die für die Versäumnisse ihrer Arbeitgeber einstehen müssen.“
In Frankreich liegt der Brutto-Mindestlohn bei 9,67 Euro in der Stunde. Im Gegensatz zu Deutschland, das einen Rückzug gemacht hat, um auf das Ergebnis einer EU-Prüfung zu warten und sein Mindestlohngesetz derzeit bei ausländischen Transitfahrten nicht anwendet, setzt Frankreich die Vorschriften kategorisch um. Italien, Österreich, Belgien und die Niederlande wollen ebenfalls spätestens ab 2017 ihre Mindestlohnregelungen auf Lkw-Fahrer aus dem Ausland anwenden.
Die osteuropäischen Spediteure laufen gegen die Mindestlohnumsetzungen Sturm. Der tschechische Branchenverband Cesmad meint, dass die EU-Entsenderichtlinie sich nicht auf den Einsatz von Fernfahrern anwenden lasse. Außerdem entstehe den Firmen ein enormer Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten. Man fürchtet um die Zukunft der Branche. Der tschechische Mindestlohn beträgt 2,15 Euro pro Stunde, die westeuropäischen Löhne könne man sich nicht leisten. Tschechien setzt sich in Brüssel für eine Änderung der Entsenderichtlinie ein, so sollen Lkw-Fahrer aus den Regelungen ausgenommen werden.