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Wiederholungstäter VRR: Personalübergang bleibt offen

In zwei Ausschreibungen für das Emscher-Münsterland-Netz hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr VRR keine Vorgaben zum Personalübergang bei Betreiberwechsel gemacht. Damit outet sich der Verband als „Wiederholungstäter“, so mobifair-Vorstand Helmut Diener. Seit April stehe ausdrücklich im entsprechenden Vergabegesetz, dass Behörden neue Betreiber verpflichten sollen, die vorhandenen Mitarbeiter zu übernehmen.

Dirk Schlömer, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und mobifair-Präsidiumsmitglied ergänzt: „Es gibt keine Ausrede für den VRR in dieser Sache. EU-Recht, das nationale Recht (GWB) und das NRW-Tariftreuegesetz lassen die Vorgabe des Personalüberganges bei Betreiberwechsel zu. Dies soll mit §131 GWB sogar der Regelfall sein“. Er sei jedoch der Auffassung, dass ohne eine bindende Verpflichtung wie im Landestariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz, aus fadenscheinigen Gründen immer versucht werde, die sogenannte „Soll“-Regelung zu unterlaufen, so der Politiker.

Der VRR begründete die jetzt wieder unterlassene Aufnahme der Vorgabe damit, dass eine neue Technologie zum Einsatz kommen soll, für die neues Personal gebraucht würde. Die Verkehrsgewerkschaft EVG hält das für eine Ausrede. Mitarbeiter könne man qualifizieren, so die Gewerkschaft, die gleichzeitig eine umgehende Korrektur der Ausschreibungen fordert.