In den vergangenen sechs Jahren hat sich in Sachen Tariftreuegesetze einiges getan. Nach dem Schock, der durch Urteile des EuGH 2008 zum Außerkraftsetzen aller Landestariftreuegesetze in Deutschland führte, machten sich ins besondere die heutige EVG und ver.di für neue, EU-konforme und qualitativ gute Landestariftreuegesetze stark. Insbesondere die damals neue Möglichkeit zur Vorgabe repräsentativer Tarifverträge im Nahverkehr spornte beide Gewerkschaften an. Im Jahr 2010 wurden zunächst in Bremen und Berlin neue Tariftreuegesetze verabschiedet. Durch eine kontinuierliche politische Einflussnahme zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnte erreicht werden, dass nun 14 von 16 Bundesländern Tariftreue- und Vergabegesetze beschlossen haben. Nur Bayern und Sachsen sperren sich nach wie vor gegen einen Sozialschutz bei öffentlichen Aufträgen. Auch die Inhalte der Gesetze wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Nachdem zunächst möglichst gute Formulierungen zur Vorgabe von Tarifverträgen im Nahverkehr im Fokus standen, kam später der landesbezogene Mindestlohn hinzu. Auch nach Inkrafttreten des bundesweit gültigen gesetzlichen Mindestlohns, der ohne die vorherigen Initiativen auf Landesebene kaum beschlossen worden wäre, werden die Mindestlöhne in den Ländern weiter angehoben. Der höchste Mindestlohn wird derzeit mit 9,18 € in Schleswig-Holstein gezahlt. Eine neue Entwicklung zeichnet sich auch bei der Vorgabe einer Personalübernahme bei Betreiberwechsel ab. Die bisherigen freiwilligen Regelungen werden konkreter gefasst. Das neue Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen legt bereits eine sogenannte „Soll“-Regelung fest. Demnach ist die Personalübernahme durch neue Betreiber künftig eher Regel als Ausnahme. Leider zeichnet sich derzeit ab, dass dies nicht alle Verantwortlichen so sehen. Deshalb ist das neue Tariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz vorbildlich. Es schreibt zwingend vor, dass ein neuer Betreiber das Personal des Altbetreibers zu den gleichen Konditionen übernehmen muss. Ziel muss es nun sein, eine solche verbindliche Regelung in alle anderen Landesregelungen zu übertragen.
Hier ein Überblick über die derzeit geltenden Gesetze.