Drei Millionen Euro inklusive Säumniszuschlägen muss ein Unternehmen aus der Baubranche an die Sozialkassen zahlen. Die Firma aus Baden-Württemberg hatte Rumänen über das Instrument „Werkvertrag“ als selbstständige Unternehmer eingestuft, sie aber wie fest angestellte Mitarbeiter behandelt. Das zuständige Gericht und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sahen allerdings einen klaren Fall von Scheinselbständigkeit. „Die Subunternehmer verrichteten exakt dieselbe Tätigkeit wie die fest angestellten Mitarbeiter. Sie waren in den Produktionsprozess voll umfänglich eingebunden und stellten lediglich ihre Arbeitskraft zur Verfügung“, teilten die Behörden mit. Nach Angaben des Zolls handelte es sich um mehr als 100 Fälle von Scheinselbstständigkeit in einem Zeitraum von mehreren Jahren. Eine Neuregelung für den Umgang mit Werkverträgen und Leiharbeit ist nach Ansicht von mobifair längst überfällig, denn der Missbrauch dieser Instrumente nimmt immer stärker zu. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist derzeit in Berlin anhängig.