Der gesetzliche Mindeststundenlohn soll ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro ansteigen. Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften hat sich auf diesen Betrag geeinigt und wird der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
Die Regierung prüft dann, ob sie dieser Empfehlung folgt. Das ist die Vorgehensweise, die bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt wurde: Alle zwei Jahre wird von einer paritätisch besetzten Kommission die Erhöhung ermittelt. Jetzt sind es also 34 Cent geworden, um die im Vorfeld kräftig gefeilscht wurde.
Der DGB hält nach Aussagen seines Vorstandsmitglieds Stefan Körzell den gefundenen Kompromiss mit der Arbeitgeberseite für vertretbar. Er sagte, die Anhebung komme rund vier Millionen Geringverdienern zugute, die ab nächstem Jahr monatlich etwa 55 Euro mehr in der Tasche hätten. Außerdem wirke sich der höhere Mindestlohn positiv auf Steuer- und Sozialsysteme aus.