Die Bundesregierung will für selbstständige Lokführer gesetzliche Arbeitszeitregelungen einführen. Es bestehe Handlungsbedarf im Hinblick auf die Betriebssicherheit lautet unter anderem die Begründung. Damit werden die Warnungen und Forderungen von mobifair berücksichtigt.
Künftig sollen selbstständige Lokführer den angestellten Kollegen gleichgestellt werden. Mit einer Änderung des § 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung soll festgeschrieben werden, dass Eisenbahnen Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufzustellen haben, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten. Dies sei Teil der Elften Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Das Gesetz liegt derzeit dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
mobifair begrüßt die Initiative. Unter dem Stichwort „Tatort Führerstand“ sammelt mobifair seit langem problematische Vorkommnisse im Schienenverkehr im Zusammenhang mit so genannten selbstständigen Lokführern. Warnungen, dass durch solche Einsätze die Sicherheit gefährdet ist, wurden bereits vor Jahren ausgesprochen. „Es ist wirklich an der Zeit, dass die Verkehrspolitik diesen Praktiken einen Riegel vorschiebt“, kommentiert Vorstand Helmut Diener. Es habe lange genug gedauert, bis die Risiken ernst genommen wurden. „Endlich wird nicht mehr weg geschaut, sondern gehandelt“. Diener fordert, dass jetzt als zweiter Schritt eine wirksame Regelung der Kontrollen und der Sanktionen bei Verstößen sowie eine klare Benennung der Kontrollbehörden stattfindet.