Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer nennt den Mindestlohn in Frankreich ein „Bürokratiemonster“ und fordert, dass die EU-Entsenderichtlinie nicht in der Transport- und Beförderungsbranche Anwendung findet. „Das ist nicht zu glauben“, urteilt mobifair-Vorstand Helmut Diener.
Durch die Richtlinie soll gewährleistet werden, dass in einem Mitgliedstaat nicht über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmer tätig sind, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem Recht dieses Mitgliedstaates unterworfen sind. Für die Franzosen gehört hier die Zahlung des Mindestlohnes dazu. Für den bdo sind aber Busfahrer keine nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer, weil sie nur Gäste befördern, die nach Frankreich wollen, so der Verband. Das tun die osteuropäischen Busfahrer im Fernbuslinienverkehr auch. Sie befördern Menschen aus den osteuropäischen Nachbarländern nicht nur nach Deutschland sondern auch innerhalb Deutschlands. Natürlich auf der Basis des Lohnniveaus ihres Herkunftslandes, also so um die Hälfte günstiger als ein deutscher Busfahrer. Die Forderung von mobifair ist daher klar: Wenn in einem Land höhere Lohn- und Sozialstandards gelten, müssen diese angewandt werden. Sonst ist das Lohndumping. Helmut Diener: „Lieber bdo, das ist ein klares Bekenntnis dazu, dass es tatsächlich deutsche Busfahrer gibt, die nicht mal 9,61 Euro brutto (das ist die Höhe des französischen Stundenlohns mit 1457,52 Euro bei einer 35 Stunden-Woche) verdienen. Das ist schlimm.“ Ebenso verurteilt mobifair, dass der bdo einfordert, dass solange es keine ausreichenden Informationen von den französischen Behörden gibt, keine Kontrollen mit Geldbußen stattfinden dürfen. So jedenfalls Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonhard in einer PM. Diener dazu: „Geht’s, noch bdo? Nun gehört ihr auch zu den Lohndumpern. Wir können uns nicht vorstellen, dass so die meisten der Busunternehmen denken, die Mitglied im bdo sind“.
In Frankreich ist der Mindestlohn aufgrund einer Entscheidung der Mindestlohnkommission Commission nationale de la négociation collective zum 1. Januar 2015 um 0,8 Prozent erhöht worden. Damit liegt die Lohnuntergrenze mit 9,61 Euro brutto pro Stunde und auf Basis der 35-Stunden-Woche bei 1457,52 Euro im Monat.