Suche Menü

Nummer 1 bei der Landestariftreue

Rheinland-Pfalz bringt einen verbindlichen Schutz der sozialen Komponenten ins Ausschreibungsverfahren für öffentliche Dienstleistungen. Bei Ausschreibungen muss das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, den bisherigen Beschäftigten ein Angebot machen, das mindestens auf deren aktuellem Lohnniveau liegt.

Es ist ein großer Schritt Richtung sozialem Wettbewerb. Kein anderes Bundesland hat diese Vorgabe so deutlich in seinem Landestariftreuegesetz verankert. Somit ist Rheinland-Pfalz Spitze unter den Bundesländern. Das verdient den großen Respekt von mobifair.

Die Vorgabe des Vergabegesetzes ist zwar mit einer Soll-Regelung für die Berücksichtigung einer Personalüberleitung bei einem Betreiberwechsel wesentlich verbessert, aber das war der Landesregierung von Rheinland-Pfalz nicht genug und änderte es gegen die Stimmen der CDU, in ein „MUSS“. Es steht nun explizit im Gesetz: „Aufgabenträger…haben…Auftragnehmer… dazu….zu verpflichten…ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten.“

„Bitte nachmachen!“ appelliert mobifair-Vorstand Helmut Diener an die anderen Bundesländer. „Es kann ja nicht sein, dass z. B. ein Busfahrer mehrere Male in seinem Leben seinen Arbeitgeber wechselt, die gleiche Strecke fährt, sein Bus eine andere Farbe bekommt, aber jedes Mal bei seinen Lohn- und Sozialstandards wieder von unten anfangen muss.“

Rheinland-Pfalz geht mit gutem Beispiel voran. Es ist wünschenswert, dass andere Bundesländer nachziehen. Ziel muss es sein diese Verbindlichkeit auf Bundesebene zu schaffen. Was ist daran so schwierig?