Die EVG Rheinland-Pfalz unterstützt die Initiative der Regierungsfraktionen im Mainzer Landtag, die eine Änderung des Landestariftreuegesetzes auf den Weg bringen wollen. Hauptsächlich geht es um gesicherte Übernahme der Beschäftigten bei Betreiberwechsel auf Nahverkehrsstrecken.
In Rheinland-Pfalz sehen vor allem Mitarbeiter von Busbetrieben ihre Arbeitsplätze und Sozialbedingungen durch Vergaben von Linienbetrieb an Sub-Unternehmen oder ausgegliederte Tochtergesellschaften gefährdet. Diese Firmen legen in der Regel niedrigere Tarifstandards zugrunde als bisherige Betreiber.
Das neue Gesetz soll öffentliche Auftraggeber dazu verpflichten, Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die Beschäftigte zu identischen Arbeitsbedingungen übernehmen, erläutert mobifair-Vorstand Helmut Diener: „Gerade bei öffentlichen Ausschreibungen darf nicht auf Kosten der Mitarbeiter gespart werden. Das ist schäbig.“
Verkehrsverträge seien üblicherweise auf sechs bis acht Jahre befristet, so dass Beschäftigte mehrmals während ihres Berufslebens von Arbeitsplatzverlust, Umzug oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedroht würden. Aus Sicht der EVG ist die „Muss-Vorschrift“, wie sie im neuen Gesetz stehen soll, „ein wirksamer Riegel, der gerade noch rechtzeitig vorgeschoben wird“.