Tarifverpflichtung für Busfahrer in Bayern
In Bayern haben Busfahrer ab sofort einen Anspruch auf Mindestbezahlung. Der Tarifausschuss im Staatsministerium hat den LTV für Busfahrer als allgemeinverbindlich erklärt. „Ein Erfolg für die Gewerkschaften und eine gute Maßnahme gegen Lohndumping“, kommentiert Helmut Diener. Bayerische Busunternehmen sind nun verpflichtet, sich am LTV Nr. 27 zu orientieren. …