Der Bundestag hat einer Neuregelung des Vergabegesetzes zugestimmt. Nun werden Aufgabenträger bei öffentlichen Ausschreibungen im Bereich Schiene verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Fall eines Betreiberwechsels Sicherheit für das Personal gegeben ist.
Der Personalbedarf des neu beauftragten Unternehmens soll vorrangig mit Beschäftigten gedeckt werden, die bereits bisher auf den betreffenden Strecken gearbeitet haben. Mindestens für eine Übergangszeit gelten auch die bisherigen Lohn- und Beschäftigungsbedingungen weiter. Damit ist eine „Kann-Bestimmung“ im Gesetz durch eine „Soll-Vorschrift“ ersetzt werden. Helmut Diener, Vorstand von mobifair bezeichnet das „Ja“ des Parlaments als einen wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerb ohne Lohn- und Sozialdumping.
„Jetzt müssten die Aufgabenträger schon gute Argumente haben, wenn sie ohne Rücksicht auf die Beschäftigten ausschreiben“, kommentiert Diener. Schwarzen Schafen am Markt werde hiermit klar gemacht, dass sie fehl am Platz sind. Der Vorsitzende der EVG, Alexander Kirchner, begrüßte die Entscheidung des Bundestags. „Damit haben die Abgeordneten die Rechte der Beschäftigten deutlich gestärkt“, erklärte er. Die Regelung sei unbedingt erforderlich. Er kritisierte allerdings, dass die Entscheidung nur für die Schiene gelte, für den Busbereich bestehe dringender Nachholbedarf. Auch Helmut Diener betonte: „Schutz der Beschäftigungsbedingungen bei Ausschreibungen muss für alle gelten, unabhängig vom Verkehrsträger“.
mobifair und EVG hatten sich im Vorfeld der Entscheidung für eine Regelung stark gemacht, die eine verbindliche Übernahme der Beschäftigten im ÖPNV bei Betreiberwechsel vorsieht.