Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ (GWB) steht im Zuge der Umsetzung europäischer Vergaberichtlinien in nationales Recht zur Novellierung an. In den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine „Kann“-Bestimmung, die eine verbindliche Vorgabe der Personalübernahme im Falle eines Betreiberwechsels rechtskonform ermöglicht.
Der AfA-Bundesvorstand (SPD) fordert auf Initiative der AfA Betriebsgruppe Eisenbahn, statt der Kann-Bestimmung eine verbindliche Muss-Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen. Der Antrag wurde weitergeleitet an den SPD-Bundesparteitag, an den SPD-Parteivorstand und an die SPD-Bundestagsfraktion.
Es ist zwingend notwendig, eine verbindliche Vorgabe der Personalübernahme bei Betreiberwechsel als „Muss“-Bestimmung im Gesetz zu verankern, so die Arbeitnehmervertreter. Die Praxis in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten müsse auch in Deutschland Usus werden. Die Niederlande, Dänemark, Großbritannien, Frankreich und Italien haben diese Forderung bereits verbindlich in nationales Recht umgesetzt. In Schweden sei es gelebte Praxis teilt die Betriebsgruppe Eisenbahn mit.
Eine Kann-Bestimmung biete noch keinen effektiven Schutz vor Lohn- und Sozialdumping. Die Praxis belege, dass die Aufgabenträger diese Möglichkeit überwiegend nicht nutzen.
In Abstimmung mit der Verkehrsgewerkschaft EVG hat auch ver.di einen Vorschlag für die verbindliche Übernahme der Beschäftigten im ÖPNV bei Betreiberwechsel im Parlament eingebracht.