Nicht zum ersten Mal versuchten CDU und FDP in NRW gegen das dortige Landestariftreuegesetz zu Felde zu ziehen. Am 2. September wurde der Antrag im Landtag von NRW behandelt. „Bürokratisches Monster, Überforderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen, nicht europarechtskonform“ waren die Schlagworte, die ins besondere vom CDU Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet vorgetragen wurden.
Gleiches war von Christian Linder, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, zu hören. Beide Parteien beziehen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf vom 27. August 2015, Az. 6 K 2793/13), dass die Vorgabe nur eines Tarifvertrages im ÖPNV für nicht verfassungsgemäß hält und auf die Koalitionsfreiheit verweist. Das letzte Wort hat nun das Landesverfassungsgericht.
Im Kern geht es darum, dass in NRW für den ÖPNV ausschließlich das Tarifniveau des ver.di Tarifvertrags TVN gilt. Einer gleichzeitigen Anerkennung des Tarifvertrages für den privaten Omnibusverkehr NWO, der mit der GÖD einen Billigtarifvertrag vereinbarte, erteilte das Land eine klare Absage.
Auch nach Aussage der Fachleute haben sich die Tariftreueregelungen in NRW bewährt. Kritikpunkte gibt es von Seiten der Sachverständigen indes bei der Kontrolle und bei der Einhaltbarkeit der von ILO Kernarbeitsnormen sowie der ökologischen Standards. Hier wird es ins besondere bei Lieferverträgen schwierig, wenn Produkte mit Zertifikat nicht zu bekommen sind, oder Nachweise bei Komponenten fehlen. Unser Hauptanliegen, nämlich die Einhaltung geltender Tarifverträge wurde indes auch von der Wirtschaft nicht in Frage gestellt. „Dass wir die Praxistauglichkeit und auch die Kontrollen verbessern müssen, steht außer Frage. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Dirk Schlömer. „Doch CDU und FDP laufen hier in NRW der Zeit hinterher. Tariftreue ist wichtig und darf nicht zur Disposition stehen.“