Suche Menü
Allgemein

8,50 Euro Stundenlohn auch im Transit

14. Januar 2015 – Einmal quer durch Deutschland ist für viele ausländische Lkw-Fahrer Routine. Auch wenn Start und Ziel jenseits der deutschen Grenzen liegen – seit Jahresbeginn gilt: Wer in Deutschland arbeitet, muss Mindestlohn erhalten. Den Spediteuren gefällt das nicht.

Vorrangig gilt die Klage – etwa von polnischen Unternehmen – den erhöhten bürokratischen Hürden. Aber dahinter steckt selbstverständlich die Ablehnung, den geforderten Stundenlohn zu zahlen. Wirklich problematisch wird allerdings die Kontrolle der Einhaltung des neuen Gesetzes. Die Zollbehörden wollen nach eigener Aussage verstärkt auf den Autobahnen kontrollieren, die altbekannte Personalknappheit wird das Vorhaben allerdings schwer machen.

Über eine Million Fahrten, so hat das Kraftfahrtbundesamt errechnet, wird von ausländischen Speditionen pro Tag entweder innerhalb Deutschlands, vom Ausland zu deutschen Zielen oder auf Transitstrecken realisiert. Seit 2015 müssen die Firmen vorab Einsatzpläne an die deutschen Zollbehörden schicken und dabei auch versichern, während der Arbeitszeit auf deutschem Gebiet den Fahrern Mindestlohn zu zahlen. Dies durch genügend Kontrollen sicherzustellen, wird eine harte Aufgabe für die Behörden. mobifair fordert daher, genügend Personal einzusetzen. Nur durch ausreichende Kontrollen kann Lohndumping in diesem Bereich eingedämmt werden.