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Sicherheit für Arbeitnehmer bei Betreiberwechsel

2. Oktober 2014 – In Sachsen-Anhalt soll das Vergabegesetz des Landes verändert werden. Künftig können die Beschäftigten sicher sein, bei einem Wechsel des Verkehrsbetreibers auf Bus oder Schiene ihre Lohn- und Sozialstandards zu behalten.

Die Regierungsfraktionen CDU und SPD haben beschlossen, aus der derzeitig geltenden freiwilligen Möglichkeit des Personalübergangs bei Betreiberwechsel im Rahmen von Vergaben im Personenverkehr eine Verpflichtung zu machen. Die entsprechende Änderung im Vergabegesetz soll ab Januar 2015 in Kraft treten. Damit wird eine Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) umgesetzt. Auch mobifair plädiert seit langem dafür, dass die Rechte der Beschäftigten in allen Tariftreuegesetzen der Bundesländer festgeschrieben werden müssen. Der repräsentative Tarifvertrag muss Grundlage bei Ausschreibungen sein. Sachsen-Anhalt ist da auf dem richtigen Weg. Die Tariftreuegesetze müssen bestehen bleiben. Versuche in Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz, die Tariftreuegesetze abzuschaffen sind abzulehnen.