20. Juni 2014 – „Refit“ nennt die EU-Kommission ein Programm zum „Bürokratieabbau“. Unter die Räder kommen könnten bei der Umsetzung der Planungen allerdings auch Regeln für die betriebliche Mitbestimmung. Besonders kritisch: so genannte „Ein-Personen-Gesellschaften“.
Gewerkschaftsvertreter und Experten der Hans-Böckler-Stiftung warnen, dass die Vorschläge im „Refit – Fit for growth“-Programm der EU-Kommission wichtige Arbeitnehmerrechte aushebeln könnten, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Davon betroffen wären Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Leiharbeit und die Richtlinien zur Anhörung und Unterrichtung von Beschäftigten. Besonders problematisch erscheint das Projekt einer „Ein-Personen-Gesellschaft“. Damit sollen Unternehmen mit einem Alleingesellschafter per Online-Registrierung ohne Identitätsprüfung gegründet werden können. Als Kapital reicht ein Euro. Bereits vor einigen Jahren hat die Kommission den Versuch gestartet, solche – damals „Europäische Privatgesellschaft“ genannten – Konstrukte zu ermöglichen. Mehrere Länder meldeten Bedenken gegen die Seriosität der Rechtsform an. Das Vorhaben blieb im Gesetzgebungsprozess stecken. Nun habe die Kommission einen zweiten Anlauf gestartet, informieren Gewerkschafter. Dieses Mal auf einer rechtlichen Ebene, die keine Einstimmigkeit der Mitgliedsländer erfordere.
„Dieser Richtlinienvorschlag setzt auf das falsche Pferd“, kritisiert der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Die Planungen seien „ein Freibrief, die Mitbestimmungsgesetze zu umgehen“. Außerdem werde der Wettlauf um niedrigste Steuern und Sozialstandards weiter angeheizt. Auch das bayerische Justizministerium warnt nach Informationen der Böckler-Stiftung vor einem „Wettbewerb nach unten“, der nicht den Mittelstand fördere, „sondern die Entstehung zwielichtiger Briefkastengesellschaften“.