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Selbstständigkeit und Sicherheit im Schienenverkehr

24. April 2014 – Selbstständige Lokführer sind bereits länger ein Phänomen im Schienenverkehr, das es offiziell eigentlich nicht geben darf. Jetzt droht der Einsatz von selbstständigen Wagenmeistern. mobifair fragt: Wo bleibt die Sicherheit?

Das Allgemeine Eisenbahngesetz schreibt vor, dass Schienenfahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit entsprechen müssen. Außerdem besteht für die Unternehmen die Verpflichtung, für die Instandhaltung zu sorgen. Damit allerdings kann auch ein anderer Dienstleister beauftragt werden.

Zur Erfüllung dieser Vorgaben müssen die Waggons vor der Abfahrt des Zuges nach der Zusammenstellung wagentechnisch überprüft werden. Das ist die Aufgabe des Wagenmeisters, der jeden einzelnen Wagon untersuchen muss und dann entscheidet, ob dieser betriebssicher ist. Diese Aufgabe kann per Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag auch an ein anderes Unternehmen mit Wagenmeistern übertragen werden. Ist ein Wagenmeister selbstständig, ist er sein eigener Unternehmer und kann somit als Auftragnehmer tätig werden. Er bleibt verantwortlich für die ordnungsmäßige Durchführung und er haftet, wenn etwas aus Gründen mangelhafter oder fehlerhafter Vertragserfüllung passiert.

Was soll das?, fragt mobifair. Soll die Sicherheit des Zugverkehrs nun mit Werkverträgen sichergestellt werden? Sicherheitsrelevante Aufgaben müssen im direkten Verantwortungsbereich des Betriebes bleiben und auch von dort erledigt werden.