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Schluss mit ausufernder Leiharbeit

17. April 2014 – Ein Gutachten von Arbeitsrechtlern der Universitäten Münster und Oldenburg zeigt Wege auf, wie der Gesetzgeber dem Missbrauch von Leiharbeit einen Riegel vorschieben kann. Nötig sind nach Ansicht der Experten klare Fristen sowie Vorgaben für die Bezahlung. Die Vorschläge sehen eine deutliche Stärkung der Arbeitnehmerrechte vor.

Betriebsräte sollen mehr Rechte erhalten und künftig Unternehmen nachweisen müssen, dass echte Werkverträge und keine Scheinverträge vorliegen. Firmen, die Beschäftigte länger als sechs Monate als Leiharbeiter einsetzen, müssen dafür stichhaltige Gründe anführen, so der Vorschlag der Gutachter. Entleihungen von mehr als 18 Monaten sollen nur noch unter eng gefassten Bedingungen möglich sein. Werden die gesetzlichen Grenzen überschritten, entstünde automatisch ein festes Beschäftigungsverhältnis. Auch bei der Bezahlung möchten die Experten Fristen gesetzt wissen. Maximal neun Monate, so der Vorschlag, sollen Leiharbeiter zu anderen Tarifen bezahlt werden können. Danach müssten alle Beschäftigten – Stammbelegschaft wie Leiharbeiter – den gleichen Lohn erhalten. Zusätzlich sollen die Unternehmer weiter in die Pflicht genommen werden: Für Lohnansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Verleihbetrieb soll der Entleiher haften. Damit, so die Arbeitsrechtler, würden Firmen angehalten, nur mit seriösen Vermittlern zusammenzuarbeiten.

mobifair begrüßt die Vorschläge als wirksame Methode, die Auswüchse der Leiharbeit einzudämmen. Es ist längst überfällig, die Arbeitnehmer in diesem Bereich gesetzlich zu schützen. Die Anregungen der Arbeitsrechtler, die im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums tätig wurden, zeigten in die richtige Richtung, so mobifair.