11. Dezember 2013 – Langfristiger Einsatz von Leiharbeitern bleibt in Deutschland für Unternehmen folgenlos. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage eines dauerhaft „entliehenen“ Arbeitnehmers auf Festanstellung ab. mobifair bezeichnet das Urteil als „komplett falsches Signal“.
„Im Bereich Leiharbeit war man auf einem guten Weg, diesen modernen Menschenhandel etwas besser zu kontrollieren“, sagt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. „Nun entscheidet das Gericht, dass Lohnraub gestattet bleibt. Das ist nicht nachvollziehbar und hebelt ganze Tarifverträge aus“, kritisiert er.
Nach der Entscheidung des BAG dürfen Unternehmen auch weiterhin über unbefristete Zeiträume Arbeitnehmer von einer Tochterfirma entleihen und einsetzen. Die Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Anstellung als Stammarbeitskraft. Geklagt hatte ein Beschäftigter, der über mehrere Jahre als von einer Tochtergesellschaft im Mutterkonzern eingesetzt wurde – zu deutlich schlechteren Konditionen als die Kollegen der Stammbelegschaft.
Solche konzerninternen Personalverschiebungen sind ein beliebtes Mittel der Unternehmen, um auf Kosten der Mitarbeiter zu sparen, kritisiert mobifair. Dass das BAG nun grünes Licht für die Aufrechterhaltung dieser Praxis gibt, sei ein herber Rückschlag auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen.