5. Dezember 2013 – Auch bei Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns werden länderspezifische Regelungen, die Lohnstandards bei öffentlichen Vergaben festsetzen, nicht überflüssig. Karl-Heinz Zimmermann, Vorsitzender des Zentralen Betriebsgruppenausschusses Eisenbahnen in der SPD, lehnt Veränderungen in diesem Zusammenhang ab.
Landesspezifische Bestimmungen sind beizubehalten, so Zimmermann, sind doch die Bundesländer laut Gesetz für die SPNV und ÖPNV zuständig und damit verantwortlich für die entsprechenden Auftragsvergaben. Regelungen über Mindestlöhne in den Tariftreuegesetzen sind daher seiner Ansicht nach beizubehalten. Außerdem hält er eine Mindestlohnregelung des Bundes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes angebracht, da dies bisher nicht geregelt ist.