29.11.2014 – Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde ein Linienbündel für Busverkehre wettbewerblich ausgeschrieben. Die Vergabe sollte ohne Rücksichtnahme auf Lohn- und Sozialstandards durchgeführt werden. Doch jetzt folgte die Kehrtwende. Übernahme der Beschäftigten bei Betriebsübergang wird in der Ausschreibung festgeschrieben.
Dieses Umdenken beim verantwortlichen Landrat Clemens Körner ist sehr positiv zu bewerten. Jedoch kam diese Einsicht nicht von alleine. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte die erste Version der Ausschreibung nicht akzeptieren. Die Arbeitsplätze der Busfahrer, die zur Zeit die Verkehre leisten sind dadurch schwer gefährdet. Arnold Fischer, Geschäftsstellenleiter der EVG in Mannheim und mobifair machten in ihren Schreiben den Landrat Körner darauf Aufmerksam, dass eine Übernahme bei einem Betreiberwechsel, durch die EU-Verordnung 1370/2007, möglich sei. Zusätzlich verwiesen sie auf bereits bestehende positive Vorbilder, wie zum Beispiel die Vergabe des Linienbündels Worms. Die Ausschreibung wurden unter Rücksichtnahme der Verordnung revidiert und schreibt die Übernahme der Beschäftigten vor. Warum diese Vorrausetzung nicht von Beginn an den Weg in die Vergabe gefunden hat, beantwortete der Landrat, sie sei schlichtweg nicht bekannt gewesen.
„Das werden wir ändern,“ so Helmut Diener Geschäftsführer von mobifair, „die EU-Verordnung 1370 muss für jeden, der eine Ausschreibungen im Regionalverkehr veröffentlicht, eine Bedeutungen haben. Lohn- und Sozialstandards im Ausschreibungstext sind kein Tabu mehr.“