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Lohn- und Sozialstandards nicht vergessen!

19. November 2013 – Der Rhein-Pfalz-Kreis plant die Ausschreibung des Linienbündels Rheinpfalz. In einem wettbewerblichen Verfahren sollen die Busverkehre neu vergeben werden. Die Absicherung der Lohn-und Sozialstandards sollte hier ebenso zur Entscheidung beitragen, wie Qualität und Leistungsfähigkeit.

Das Landestariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz gibt zwar verbindlich vor, dass der repräsentative Tarifvertrag angewendet werden muss, aber bei Arbeitsplatzverlust der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fehlt die konkrete Absicherung der Sozialstandards. Diese optionale Regelung zur Übernahme bei Betreiberwechsel im Tariftreuegesetz muss in der Ausschreibung verbindlich übernommen werden. Eine weitere Option bietet die EU-Verordnung 1370/2007. Sie ermöglicht ebenfalls die Aufnahme von Sozialstandards ins Vergabeverfahren und Absicherung der Leistungen der Arbeitnehmer bei Betreiberwechsel.

Das Linienbündel soll ungefähr 2,5 Millionen Buskilometer umfassen. Diese Busverkehre werden zur Zeit von ca. 35 Kollegen der Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN) gefahren. mobifair fordert gemeinsam mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG den Landrat Clemens Körner auf, für die Zukunftssicherung der Beschäftigten zu Sorgen und die sozialen Komponenten in die Vergabevoraussetzungen aufzunehmen. Es gibt bereits positive Beispiele, bei denen diese Regelungen erfolgreich angewendet wurden. In Pirmasens, Zweibrücken und Worms konnte so den betroffenen Kollegen eine gewisse Sicherheit entgegen gebracht werden.