19. September 2013 – Die IG Metall stellt die erste Weiche und hat den ersten Tarifvertrag für Werksvertragsarbeiter vereinbart. Es ist ein Haustarifvertrag mit der Meyer-Werft in Niedersachsen. Dort sind vor kurzem zwei Werksvertragsarbeiter durch einem Brand ums Leben gekommen.
Die Vereinbarung schreibt neben einen Mindestlohn von 8,50 Euro weitere soziale Mindeststandards vor, wie zum Beispiel die wöchentliche Beschäftigungsdauer. Die Werkvertragsmitarbeiter müssen über die Arbeitsbedingungen auf Landessprache informiert werden. Ebenso werden die Kontrollrechte der Betriebsräte gestärkt, unter anderem müssen Werkverträge dem Betriebsrat vorgelegt werden.
„Es ist ein wichtiger Schritt um dem Missbrauch von Billigkräften entgegenzuwirken“, bewertet mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener den Tarifabschluss. „Dies muss schnell viele Nachahmer finden.“
Da die Arbeitskosten im europäischen Vergleich in Rumänien und Bulgarien am niedrigsten sind, bedient man sich nach wie vor aus diesen Ländern, um Arbeiten mittels Werkverträge ausführen zu lassen. Dies geschieht mitten im Betrieb. „Etwas über 3 Euro Stundenlohn ist da keine Seltenheit und wie im Fall der Mayer-Werft, werden diese Arbeitnehmer in fragwürdigen Unterkünften zusammengepfercht“, meint Diener.
Eine Gesetzesinitiative um diese Ausbeutung einzufangen ist unausweichlich, stellt mobifair fest. Dazu gehört auch eine Stärkung der Mitbestimmung für Betriebsräte. Neben Informations- und Kontrollrechten vor dem Einsatz von Werkvertragsmitarbeitern müssen die Betriebsräte entscheidend Mitbestimmen können wer, wann und wo im Betrieb externe Aufgaben übernimmt. Das gilt vor allem auch zum Schutz der Arbeitsplätze der Kernbeschäftigten. „Es ist schon schlimm genug, dass Werksvertragsbeschäftigte noch viel weniger Rechte haben als Leiharbeitnehmer“, bewertet Helmut Diener die Problematik am Arbeitsmarkt, „Sozialstandards müssen für alle gleich gelten. Ausbeutung darf sich nicht lohnen, sondern gehört verboten.“
Hier geht es zum IGM-Tarifvertrag.