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Gefahr von Lohn- und Sozialdumping steigt

15. Mai 2013 – Seit dem 1. Mai 2011 gilt auch in Deutschland für die EU-Beitrittsländer des Jahres 2004 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dass diese Öffnung auch die Möglichkeit negativer Entwicklungen hinsichtlich der in Deutschland bestehenden Lohn- und Sozialstandards impliziert, macht den Hintergrund des mobifair-Projektes „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ aus.
Sämtliche arbeitsmarktzugangsbeschränkenden Regelungen haben ihre Gültigkeit verloren und damit steht auch jedem Bürger aus den Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn (so genannte EU-8-Staaten) steht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt offen. Aufgrund des bestehenden massiven Lohngefälles zwischen den neuen und den alten EU-Mitgliedsländern lässt sich in der Tat die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping nicht von der Hand weisen. Betrachtet man sich in diesem Zusammenhang nur einmal das unterschiedliche Niveau der gesetzlichen Mindestlöhne zwischen den einzelnen EU-Staaten, so wird bereits deutlich, welch enorme Ausprägung diesem Gefälle zugrunde liegt. Mit dem Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit haben die Zuwanderung nach und Erwerbstätigkeit in Deutschland von EU-8-Bürgern zwar deutlich zugenommen, blieben insgesamt gesehen jedoch unter den prognostizierten Zahlen.
Fälle von Lohn- und Sozialdumping allerdings lassen sich in steigender Zahl vermerken. Beispielsweise die Differenz zwischen Luxemburg (10,83 Euro) mit dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU und Rumänien (0,92 Euro) nutzen unseriöse Unternehmen, um einerseits von der Angebotsseite her in Form von Personaldienstleistern billige Arbeitskräfte am Markt anzubieten und andererseits von der Nachfrageseite her billige Arbeitskräfte zu akquirieren. Zwar ist durch die allgemeinverbindlich eingeführten Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeitsbranche sowie durch die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgeschriebenen tariflichen Mindestlöhne ein gewisser Schutz gegen Lohndumping gegeben, über das Konstrukt Werkvertrag jedoch lassen sich auch diese Schutzhürden leicht unterlaufen, wie mobifair im Rahmen des Projektes ermittelte.
Daher ist es nach Ansicht von mobifair unerlässlich, dass sich die gewerkschaftlichen Interessenvertretungen mit den neuen Beschäftigungsmodellen kritisch auseinander setzen. Die regulären Arbeitsverhältnisse müssen gestärkt und die „alternativen“ Beschäftigungsformen müssen bekämpft werden, empfiehlt der Verein.