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Schleswig-Holstein schreibt 9,18 Euro fest

26. April 2013 – Ab August gilt auch in Schleswig-Holstein ein Tariftreuegesetz. Mit der knappen Drei-Stimmen-Mehrheit von SPD, Grünen und SSW hat der Landtag für die Neuregelung gestimmt. Damit gilt: Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen einen Mindestlohn von 9,18 Euro pro Stunde zahlen.

Mit diesem Gesetz hat Schleswig-Holstein den höchsten Mindestlohn aller Bundesländer im Rahmen der Tariftreuegesetze festgeschrieben. Dieser deutliche Schritt zur Eindämmung von Lohn- und Sozialdumping stieß auf die Kritik von Unternehmern und Oppositionspolitikern. Die CDU bezeichnet das Gesetz als „wirtschaftsfeindlich“. Firmen befürchten bürokratische Hürden, wenn sich auch verpflichtet werden, Umweltschutz- und Gleichstellungsregelungen nachzuweisen. mobifair meint: „Diese Pseudo-Argumente werden immer wieder hervorgekramt, um Tariftreueregelungen zu torpedieren. Das Gesetz schützt Arbeitnehmerrechte und schiebt Dumpingbestrebungen einen Riegel vor“. Auch der DGB hat die Entscheidung des Landtags begrüßt und sprach von einem „Meilenstein“.