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Betriebsratsrechte bei Werkverträgen

22. März 2013 – Dass Werkverträge immer öfter als Instrument zum Lohndumping missbraucht werden, will nun auch Bundesarbeitsministerin von der Leyen zum Thema machen – und erntet dafür prompt harsche Kritik der Arbeitgeberverbände. Den Gewerkschaften dagegen gehen die Planungen nicht weit genug.

In einem Gespräch mit der „Welt am Sonntag” erläuterte Ursula von der Leyen Planungen, die Mitspracherechte der Betriebsräte bei dauerhaftem Einsatz von Fremdpersonal in Betrieben, auszuweiten. Zwar nur in im engen Rahmen – etwa bei Nachteilen für die Stammbelegschaft wie zum Beispielen drohenden Kündigungen -, dennoch geht bereits der Ansatz den Arbeitgebern zu weit. Ein derartiges Vetorecht würde in den „Kernbereich unternehmerischer Handlungsfreiheit” eingreifen, wird BDA-Präsident Hundt in der „Welt” zitiert, das sei „unvertretbar und verfassungswidrig”. Im Übrigen sei die bestehende Gesetzeslage ausreichend.

Arbeitnehmervertreter und Sozialverbände sehen das anders. Der DGB fordert, dass Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen grundsätzlich zustimmen müssen. Die Mitspracherechte auszuweiten, sei dringend nötig, die Planungen des Arbeitsministeriums gingen allerdings nicht weit genug. Die Praxis, dass Werkverträge als beliebte Methode zum Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden, hat mobifair bereits seit längerem angeprangert. Ebenso, dass hier gesetzliche Maßnahmen längst überfällig sind – und zwar ohne die von der Arbeitsministerin vorgesehenen Abstriche.