Suche Menü
Allgemein

Triebfahrzeugführerscheine und Kontrollen: BMV antwortet am Problem vorbei

1. Februar 2013 – Werden endlich Maßnahmen ergriffen, dass Lokführerscheine nicht mehr einfach im Internet bestellt werden können, wollte der SPD-Abgeordnete Martin Burkert vom Verkehrsministerium wissen. Und: Wie werden künftig Kontrollen der Ausbildung gewährleistet? Die offizielle Antwort des BMVBSgeht komplett am Problem vorbei.

Recherchen und Hinweise von mobifair haben ergeben, dass Triebfahrzeugführerscheine gemäß VDV Schrift 753 einfach im Internet bestellt werden können und dass die derzeitigen Ausbildungsstandards keinesfalls einem sicheren Bahnbetrieb Rechnung tragen. Letzteres wird vielmehr zum Geschäft mit Bildungsscheinen durch die Bundesagentur für Arbeit und verkürzten Ausbildungszeiten. Erst vor kurzem erreichte mobifair ein Hinweis, dass ein EVU eine Bewerberin aufgefordert hat dafür zu sorgen, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus zu bewerben, damit die Zuschüsse zur Eingliederung in das Berufsleben nicht verloren gehen. Mittlerweile bilden sogar kirchliche Bildungsträger Lokführer aus.

mobifair stellt fest, dass die Antwort des BMVBS nicht der Realität entspricht. Das BMVBS schreibt, dass Triebfahrzeugführerscheine ausschließlich durch das Eisenbahnbundesamt und gemäß der VDV Schrift 753 durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) selbst ausgestellt werden und dass die Triebfahrzeugführerscheine stets durch die Bundesdruckerei hergestellt werden. „Das stimmt nicht“, sagt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), muss für EVU, die nicht auf Strecken des Fernverkehrs unterwegs sind, nicht angewendet werden. Die Führerscheine können bei einer privaten Druckerei, die mobifair bekannt ist, bestellt werden. Bei der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft (SDG) hat man sogar die Führerscheine mit der Rückendeckung des EBA-Landesbeauftragten selbst gebastelt.
Zum Thema Ausbildung schreibt das Ministerium von einem Entwurf einer Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung zur Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, der in Arbeit sei. Das ist schon merkwürdig, wenn hier die Prüfungsverordnung erst nachträglich erstellt wird, meint mobifair. Wie soll denn die Ausbildung ziel- und sachgerecht erfolgen, wenn nicht klar ist, was hinterher geprüft werden soll? In der TfV stehe zwar etwas von Kontrollrechten, aber nichts von einer festgelegten und geregelten Ausbildungszeit und schon gar nicht von einer Prüfung, an der unabhängige Dritte beteiligt werden. Diener: „Das macht schon den Eindruck, dass hier nach ‚Gutsherrenart‘ geprüft wird, wenn das Unternehmen dies selbst regeln kann. Da muss man ein schlechtes Gewissen haben, wenn man sich aus den Unternehmen heraus gegen eine Prüfungsabnahme z. B. durch die IHK ausspricht“. Das gelte insbesondere für die sogenannten Funktionsausbildungen, also die Schnellausbildung vom Arbeitsmarkt, mit der man immer mehr die ordentliche Ausbildung über den Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Traktion aushebele. Der traditionelle Weg koste zwar Geld und Zeit, bringe aber ein hohes Maß an Qualität und Qualifikation und somit auch an Sicherheit.

mobifair will hier klare und sichere Regelungen. Von der Ausbildung bis zur Prüfung und der Erstellung der Fahrberechtigungen muss höchstes Sicherheitsniveau gewährleistet sein. Mit dem derzeitigen Kuddelmuddel, seien schwarzen Schafen die Stalltüren weit geöffnet.